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Kirchenasyl Darmstadt

Darmstädter Kirchengemeinde hat erfolgreich Kirchenasyl verteidigt

Demonstration von etwa 60 Menschen vor der Matthäusgemeinde in Darmstadt.

Die drohende Abschiebung eines geflüchteten Syrers aus dem Kirchenasyl der Darmstädter Matthäusgemeinde konnte abgewendet werden.

Es sei der glücklichste Tag seines Lebens gewesen und er sei beeindruckt, wie viele sich mit ihm solidarisiert haben, sagt Abderrahman G. nachdem die geplante Abschiebung des 35-jährigen Syrers aus dem Kirchenasyl abgewendet werden konnte. Mehr als 100 Menschen aus Stadt, Umland und dem benachbarten Rheinland-Pfalz hatten sich am frühen Donnerstag vor der Kirche der evangelischen Matthäusgemeinde versammelt, um ihre Solidarität mit Abderrahman zu zeigen.

Abschiebung verhindern

Der hatte vor der drohenden Abschiebung nach Malta – dort war er auf seiner Flucht nach einer neuntägigen Odysee mit einem Schlauchboot über das Mittelmeer zunächst gestrandet – in Darmstadt Zuflucht gesucht. Grund: Die Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen, wo er zuletzt untergebracht war, hatte ihm Anfang August eine „Verfügung zur Vorbereitung seiner Abschiebung“ ausgehändigt. Für Donnerstagmorgen hattte sich der Geschäftsbereichsleiter der Ausländerbehörde des Kreises Mainz-Bingen bei der Matthäusgemeinde angekündigt. Vonseiten der Behörde hieß es, man wolle nur mit dem Flüchtling sprechen und die Räume nicht ohne Einwilligung oder Durchsuchungsbeschluss betreten.

EU-Dublin-Verordnung

Die Kirchengemeinde und der Hessische Flüchtlingsrat befürchteten jedoch, dass das Kirchenasyl gebrochen und der Syrer gegen seinen Willen mit polizeilicher Unterstützung abgeschoben werden könnte, zumal die Überstelllungsfrist nach Malta am Donnerstag um Mitternacht endete. Nach der EU-Dublin-Verordnung muss ein Asylantrag in dem Land bearbeitet werden, in das der Antragssteller zuerst in die EU eingereist ist. Reist dieser in ein anderes Land weiter, kann er innerhalb von sechs Monaten in den zuständigen EU-Staat zurückgeschoben werden. Nach Ablauf der Frist im Dublin-Verfahren geht im Fall Abderrahman G. die Zuständigkeit für seinen Asylantrag nun auf Deutschland über. In Malta hätte dem Syrer die Haft gedroht unter „menschenunwürdigen Zuständen“, dies sei von der EU-Menschenrechtskommission bestätigt.

Kirchenasyl gestärkt - Solidarität groß

Die Darmstädter Gemeinde sieht sich nun gestärkt, auch durch die Erklärung des Darmstädter Oberbürgermeisters Hanno Benz (SPD). „Beim Kirchenasyl handelt es sich um einen wichtigen Schutzraum, der für Geflüchtete in verzweifelten Situationen Stabilität und Sicherheit bedeuten“, erklärte OB Benz. „Diese Schutzräume gilt es zu bewahren. Versuchte Abschiebungen lehnen wir als Stadt kategorisch ab und bekennen uns eindeutig zum Kirchenasyl.“ Seit 2015 bieten zwei Gemeinden in Darmstadt Kirchenasyl an. Ca. 150 Kirchenasyle konnten mehr als 200 Menschen vor Abschiebung schützen. In Zeiten, in denen Kirchenasyl zunehmend angegriffen wird, wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Gemeinden sich diese Möglichkeit der Abschiebeverhinderung nicht nehmen lassen.

Empörung über Ausländerbehörde Viersen

Erst am 10. Juli hatte ein Fall in Nordrhein-Westfalen deutschlandweit für Empörung gesorgt, als Kirchenasyl erstmals seit 2014 gebrochen wurde. Damals war die Ausländerbehörde Viersen unter Vorlage eines Haftbefehls unangekündigt in die Räume der evangelischen Kirchengemeinde Nettetal-Lobberich in Nordrhein-Westfalen eingedrungen, um ein aus dem Irak geflüchtetes kurdisches Ehepaar nach Polen abzuschieben. Die Frau kollabierte nach der Festnahme mehrere Male, deshalb wurde die Abschiebung abgebrochen und das Ehepaar kam in die Abschiebehaft nach Darmstadt. Die Viersener Bürgermeisterin wies die Ausländerbehörde schließlich an, die Abschiebehaft außer Vollzug zu setzen. 

Dekanat Darmstadt


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